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Bibliotheksordnung

 

Herzlich willkommen in der Bibliothek Enns       

Wir ersuchen Sie, sich mit der nachfolgenden Bibliotheksordnung vertraut zu machen.
Für allfällige Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

EINSCHREIBUNG

Die Einschreibung erfolgt schriftlich in Form einer Lesererklärung und  ist kostenlos. Zum Nachweis der Identität ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung anerkennen Sie die Bibliotheksordnung. Zur Einschreibung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der erfolgten Einschreibung erhalten Sie einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist. Dieser Ausweis berechtigt zur Entlehnung von Medien der Bibliothek Enns.
Wir ersuchen Sie, Namens- oder Adressänderungen umgehend bekannt zu geben.
Der Verlust des Ausweises ist zu melden. In diesem Fall wird für die Neuausstellung des Benutzerausweises eine Gebühr von 1,50 € verrechnet.

ENTLEHNUNG

Die Entlehnfrist beträgt für Bücher vier Wochen, für Spiele und Hörbücher zwei Wochen und für DVDs, Tonies und Zeitschriften eine Woche.

VERLÄNGERUNG

Verlängerungen können persönlich, telefonisch oder per E-Mail angemeldet werden, sofern die Medien nicht von anderen BenutzerInnen vorbestellt sind. Bitte geben Sie Ihren Verlängerungswunsch zeitgerecht bekannt. Es sind maximal zwei Verlängerungen möglich.  Details entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung. Die Verlängerungsgebühr ist im Voraus zu bezahlen. Die neue Entlehnfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem die Verlängerung durchgeführt wurde. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Säumnisgebühr verrechnet.
Nach 6 Wochen wird an die Rückgabe der ausgeliehenen Medien schriftlich oder per E-Mail erinnert, falls kein längerfristiger Bedarf angemeldet wurde. Die Erinnerung ist kostenlos. Nach weiteren drei Wochen erfolgt eine Mahnung.  Zu beachten ist, dass die Säumnisgebühr weiterläuft.

RESERVIERUNG

Sollte ein von Ihnen gewünschtes Medium aktuell nicht in der Bibliothek verfügbar sein, kann dieses jederzeit reserviert werden. Sie werden verständigt, sobald das gewünschte Medium für Sie abholbereit ist.

GEBÜHREN

Die für die Entlehnung von Medien zu entrichtenden Gebühren sowie allfällige Säumnisgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung, die Teil dieser Bibliotheksordnung ist.

BEHANDLUNG DER MEDIEN

Im Interesse aller BibliotheksbenutzerInnen ersuchen wir Sie um eine sorgfältige und schonende Behandlung der Medien. Vergewissern Sie sich schon beim Ausleihen, ob diese sich in einem ordentlichen Zustand befinden und vollständig sind. Wenn Sie Beschädigungen feststellen, reparieren Sie diese bitte nicht selbst, sondern geben Sie dies den BibliotheksmitarbeiterInnen bekannt.
Für verloren gegangene oder beschädigte Medien muss Ersatz geleistet werden. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Ausfüllen in Büchern.
Wenn Sie ein Spiel ausleihen möchten, bitten wir Sie, den Inhalt vor dem Verleih zu kontrollieren und die Vollständigkeit mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Da bei Verlust einzelner Teile ein Spiel unbrauchbar und damit wertlos werden kann, bitten wir um sorgfältige Behandlung.

HAFTUNG

Die Entlehnung erfolgt ausschließlich für den privaten Gebrauch, d. h. keine Weitergabe an andere Personen, keine Kopien aus Printmedien oder Spielen, sowie keine Überspielung oder öffentliche Vorführung von CDs oder DVDs. Nichtbeachten dieser Regelung ist ein rechtlich zu verantwortender Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen. Die Bibliothek übernimmt keine Gewährleistung, wenn die Medien mit Ihrer Gerätekonfiguration nicht kompatibel sind.

SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Die BenutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Dies gilt auch bei Benutzung des Mobiltelefones.
Kinder sind während des Aufenthalts in der Bibliothek von den Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.
Die MitarbeiterInnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen.
Für Garderobe oder sonstige mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Den Anweisungen der Bibliotheksmitarbeiter ist Folge zu leisten.

BenutzerInnen, die diese Bibliotheksordnung fortgesetzt missachten, können von der Benutzung der Bibliothek  ausgeschlossen werden.

Wir freuen uns, Sie als Leser in unserer Bibliothek zu begrüßen

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